Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“

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Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“:

Seit dem 25.Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in ganz Europa. Sie vereinheitlicht die Regelung zum Datenschutz in der EU.

Hier geht es im speziellen um die sogenannten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung. Hierunter fallen alle Angaben, die sich einer bestimmten natürlichen Person zuordnen lassen und diese dadurch identifizierbar machen.

Diese Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden. Ausgehend von den personenbezogenen Daten geht es in der DSGVO vor allem um deren Verarbeitung. Im Sinne der DSGVO wird hierunter jeder Vorgang verstanden, der mit personenbezogenen Daten zu tun hat. Dazu zählen zum Beispiel deren Erhebung, Speicherung oder auch deren Löschung.


WAS ÄNDERT SICH FÜR UNTERNEHMEN:

Die DSGVO bringt einige Neuerungen mit, welche die Unternehmen noch stärker in die Pflicht nehmen.

Es muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt und gemeldet werden, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens die Datenverarbeitung ist, oder wenn mehr als 9 Personen eines Unternehmens mit personenbezogenen Daten arbeiten.

Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regelung wurden drastisch erhöht und können bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes betragen.


Wenn Sie sich einen Überblick über Ihren Datenschutzstand verschaffen möchten wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Experten Herrn Thorsten Burow.